Stadtverordnetenversammlung vom 08.09.2025 – Änderung Stellplatzpflicht, Kita-Gebühren, Lachgas, …

Geht die Stadt mit gutem Beispiel voran?
In der Sitzung geht es um die Satzung der Stellplatzpflicht. Im § 6, Absatz 5 ist zu lesen:
„Der Anteil der an der Gesamtstraßenfront befindlichen Stellplätze und Zufahrten darf maximal 60% der an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzenden Grundstückslänge in Anspruch nehmen. Die Restfläche ist dauerhaft zu begrünen, zu bepflanzen und zu erhalten. Die Gestaltung der Grünflächen erfolgt nach ökologischen und kleinklimatischen Maßnahmen und erfordert eine abwechslungsreiche Bepflanzung. Zulässig sind standortangepasste Arten. Hierbei ist keine Flächenversiegelung vorzunehmen. Bei Eckgrundstücken ist diese Regelung für die jeweiligen Verkehrsanlagen, an denen das Grundstück liegt, einzuhalten.“

Neue Grünfläche am neuen Parkplatz bei der Kita im Paul-Klee-Ring


Quelle der nachfolgenden Dateien:
https://www.langenselbold.sitzung-online.de/public/to010?SILFDNR=4055&refresh=false
Die Tagesordnung der Sitzung:

Die zu beschließende Satzung der Stellplatzpflicht:


Die Niederschrift der Sitzung:

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