Sitzung des Sozial-, Kultur- und Vereinsausschusses vom 10.11.2025 – Geld für Schulen und mehr

In der Sitzung geht es im ersten Tagesordnungspunkt (TOP) um die Förderung von Schulprojekten und im zweiten TOP um eine Gebührensatzung für die Nutzung städtischer Liegenschaften für Vereine, Parteien, Religionsgemeinschaften und Unternehmen.
Quelle der nachfolgenden pdf-Dateien:
https://www.langenselbold.sitzung-online.de/public/to010?SILFDNR=4230&refresh=false

Die Tagesordnung:


Die Anlagen zum TOP 1:


Der TOP 2 beruht auf einem Antrag der CDU, der in der Stadtverordnetensitzung am 08.08.2025 in den Auschuss per Geschäftsordnungsantrag verschoben wurde:
Der Beschlussvortrag des Antrages lautet:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold beauftragt den Magistrat der Stadt Langenselbold eine Gebührensatzung für die Nutzung städtischer Liegenschaften für Vereine, Parteien, Religionsgemeinschaften und Unternehmen zu erstellen. Diese soll folgende Merkmale und bisherige Regelungen beinhalten:
    Kostenlose Nutzung städtischer Räumlichkeiten (Klosterberghalle, Schloss, etc.) durch Langenselbolder Vereine, Parteien, Wählergemeinschaften, und Religionsgemeinschaften etc. für regelmäßige nicht-kommerzielle (Vereins-) Arbeit. Dies beinhaltet auch öffentliche Veranstaltungen.
    Einmalige vergünstigte bis kostenlose Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch Langenselbolder Vereine, Parteien, Wählergemeinschaften und Religionsgemeinschaften für besondere Jubiläen (5, 10, 15 … Jahre) auch bei kommerziellen Veranstaltungen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat der Stadt Langenselbold ebenfalls Möglichkeiten und Modelle zu prüfen, wie heimische Unternehmen bei den anfallenden Gebühren für die Nutzung städtischer Liegenschaften entlastet werden können

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