Gesundheitszentrum – Wie weiter?

Im Dezember 2024 wurde der Bauzaun vom für das Gesundheitszentrum mit Erdarbeiten vorbereitete Gelände entfernt. Offensichtlich wurde die Stadtverwaltung nicht darüber informiert.

Anfrage der Freien Wähler Langenselbold
für die Stadtverordnetenversammlung am 03. Februar 2025

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie folgende Fragen zu beantworten:

In welchem Jahr entstand im Magistrat der Gedanke zum Bau eines Gesundheitszentrums?

Wann und an wen wurde das Gelände zum Bau des Gesundheitszentrums von der Stadt verkauft?

Gab es in dem Verkaufsvertrag eine Klausel, die den Käufer verpflichtete, innerhalb
einer festgelegten Zeit zu bauen?

Was sollte laut Vertrag geschehen, falls diese Verpflichtung nicht erfüllt werden sollte?

Wann verkaufte der erste Käufer an die Firma Schoofs Immobilien?

Wie stand es mit der Verpflichtung zum Bau innerhalb einer festgelegten Frist – falls es
sie gab – nach der Übernahme des Grundstücks durch die Firma Schoofs.

Wie steht es damit, nachdem die Firma Schoofs insolvent geworden ist?

Könnte laut Insolvenzrecht das Grundstück auch für andere Bauvorhaben – und nicht für ein Gesundheitszentrum – an Interessenten veräußert werden?


Nachfolgend die bisherigen Antworten, die noch fehlenden sollen noch gegeben werden:

  1. In welchem Jahr entstand im Magistrat der Gedanke zum Bau eines Gesundheitszentrums?
    Aus der Aktenlage ist eine Ersterwähnung aus dem Jahr 2019 ersichtlich.
  2. Wann und an wen wurde das Gelände zum Bau des Gesundheitszentrums von der Stadt verkauft?
    Nachdem in der 32. Stadtverordnetenversammlung am 09.Dezember 2019 der Beschluss über den Verkauf gefasst wurde, konnte der Kaufvertrag zwischen der Stadt Langenselbold und der Firma Vital AG, vertreten durch Wolfgang Herdt, am 09. März 2021 notariell beurkundet werden.
  3. Gab es in dem Verkaufsvertrag eine Klausel, die den Käufer verpflichtete, innerhalb einer
    festgelegten Zeit zu bauen?

    In dem Kaufvertrag wurde folgende Klausel vereinbart:
    „Mit der Errichtung der gewerblichen Gebäude ist innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung zu beginnen und innerhalb von drei Jahren nach Baubeginn fertig zu stellen und in Betrieb zu nehmen“.
  4. Was sollte laut Vertrag geschehen, falls diese Verpflichtung nicht erfüllt werden sollte?
    Sofern die Fristen aus Gründen, die die Käuferin nicht zu vertreten hat, nicht oder nur erschwert einzuhalten sind, wird die Verkäuferin eine angemessene Fristverlängerung gewähren.
    Weiterhin ist im Kaufvertrag festgehalten, dass, sofern das Bebauungsprojekt nicht realisierbar
    und/oder umsetzbar sein sollte, der Grundstückskauf rückabgewickelt werden soll.
  5. Wann verkaufte der erste Käufer an die Firma Schoofs Immobilien?
    Die Protokollierung des Kaufvertrags fand am 02.03.2022 statt.

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