„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

BÜRGERWILLEN DURCHSETZEN!
Was halten Sie von der Politik in Langenselbold?
Vertrauen Sie der Politik?
Oder interessiert Sie das alles nicht?
Vielleicht, weil Sie zu geringe Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten haben?
Warum gibt es in Langenselbold nur Wahlen und keine Abstimmungen, wie es das Grundgesetz vorgibt?
Was ist mit Meinungsfreiheit, Demonstrationsrecht, Versammlungsfreiheit, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, die Möglichkeiten in die Politik einzusteigen (von der Mitgliedschaft in Wählergemeinschaften/Parteien oder auch dem Recht eine Partei oder Wählergemeinschaft zu gründen)?
Denken Sie, das ist alles sinnlos, die da oben machen doch was sie wollen?
Nun, wir von der Wählergemeinschaft Freie Wähler Langenselbold sehen tatsächlich auch Defizite bei der Beteiligung und Mitbestimmung der Menschen in der Politik von Langenselbold und darüber hinaus. Wir wollen den BÜRGERWILLEN DURCHSETZEN. In den nachfolgenden sieben Seiten gehen wir mit wenigen Zeilen auf die Problematik ein und beschreiben, was in Langenselbold möglich ist.
