Die FWL zu den zwei Themen der Bürgerversammlung
Das Thema Bürgerplatz zieht sich, wie viele andere Themen auch, bereits über Jahre. Im Frühjahr 2025 soll der Bau erfolgen. Die FWL hat in der Stadtverordnetenversammlung eine Bürgerbefragung bei den in einem Umkreis von 250 Metern wohnenden Anwohnern beantragt:
https://fw-selbold.de/buergerbefragung-zur-gestaltung-des-buergerplatzes/
Der Antrag wurde von SPD und GRÜNEN, wie andere Anträge der FWL zur Bürgerbeteiligung, abgelehnt.
Mehr dazu hier: https://fw-selbold.de/buergerbeteiligung-nur-in-wahlprogrammen/
Offensichtlich haben die Aktivitäten der FWL doch Früchte getragen. Nun soll wenigstens in der Bürgerversammlung die Planung und das weitere Vorgehen vorgestellt werden, was für die FWL keine Bürgerbeteiligung ist.
Über die kommunale Wärmeplanung informiert die Stadt Langenselbold im Internet (hier auszugsweise):
„Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.01.2024 ist das von der Bundesregierung verabschiedete Wärmeplanungsgesetz sowie eine Novelle des Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Besonders das sogenannte „Heizungsgesetz“ verunsichert Hauseigentümer, die sich fragen: Was bedeutet das für mich und welche Heizung brauche ich?
…
Das Ziel ist bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf den Weg zu bringen.
…
Der Zeitpunkt, wann eine Wärmeplanung abgeschlossen sein muss, ist von der Einwohnerzahl einer Kommune abhängig. Für Langenselbold bedeutet dies z. B. eine Fertigstellung bis spätestens Mitte 2028.
So lange wollen wir Sie aber nicht im Regen stehen lassen. Als Stadtverwaltung ist es unser Ziel, Ihnen bereits im Frühjahr 2025 einen groben Wärmeplan präsentieren zu können.“
Quelle: https://langenselbold.de/kommunale-waermeplanung-und-gebaeudeenergiegesetz/
Die Fristen des von der Ampelregierung (SPD, GRÜNE und FDP) auf den Weg gebrachten Gesetzes sind recht kurzfristig gefasst.
Im Frühjahr 2025 will die Stadt eine „groben Wärmeplan“ präsentieren.
Mitte 2028 soll der Langenselbolder Wärmeplan fertig sein.
Bis 2045 soll eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf den Weg gebracht sein.
Ob das gesetzte Ziel 2045 zu erreichen ist,
ob es vielleicht irgendwann aufgegeben wird,
weil es zum Beispiel als bundesweite Maßnahme materiell und finanziell überhaupt nicht zu stemmen ist,
ist nicht absehbar. Aus Sicht der FWL ist das Ziel 2045 unerreichbar.
In der Stadtverordnetenversammlung wird gerade der Finanzplan für 2025 beraten. Die Bürgerversammlung wäre die Gelegenheit zur Information darüber und um Anregungen der Einwohner zu erhalten. Wieder eine Chance der Bürgerbeteiligung verpasst.

Quelle: https://langenselbold.de/buergerversammlung-bekanntmachung-17-25/
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
§ 8a
Bürgerversammlung
(1) Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.
(2) Die Bürgerversammlung wird von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin unter Angabe von Zeit, Ort und Gegenstand durch öffentliche Bekanntmachung. Zu den Bürgerversammlungen können auch nichtwahlberechtigte Einwohner zugelassen werden.
(3) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Bürgerversammlung. Er kann Sachverständige und Berater zuziehen. Der Gemeindevorstand nimmt an den Bürgerversammlungen teil; er muss jederzeit gehört werden.
Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005pP8a
Hier der Link zur Aufzeichnung beim Parlamentsfernsehen, Beginn der Bürgerversammlung bei 32:25:
