Brückengeländer – Keine Gefahrbeseitigung nach 15 Monaten

Zum Antrag der FWL vom Januar 2024: https://fw-selbold.de/brueckengelaender-gefahr-fuer-kinder/


Einstimmiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 05.02.2024:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit des Geländers der Brücke (Verlängerung Obermühlenweg zur L3271) für Fußgänger hergestellt werden kann.

Falls eine Gefahrenlage festgestellt wird, wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.


Anfrage der FWL vom 28.04.2025:
An den Stadtverordnetenvorsteher

der Stadtverordnetenversammlung

Herrn Bernd Kaltschnee

Schlosspark 2

63505 Langenselbold

Langenselbold, 28.04.2025

Anfrage für die Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2025 zum Thema „Brückengeländer“; Antrag vom Januar 2024

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

im Januar 2024 stellten die Freien Wähler den Antrag auf Überprüfung des Geländers auf Sicherheit einer Brücke über die Gründau.  Bei fehlender Sicherheit sollte das Geländer ausgebessert bzw. erneuert werden. Bis Mai 2024 wurde dieser Antrag insofern teilweise erledigt, als die Aussage getroffen wurde, dass bei dem überprüften Geländer eine Ausbesserung durchgeführt werden müsse.

Wir bitten Sie daher, folgende Fragen zu beantworten:

Wurde diese Ausbesserung durchgeführt?

Wenn ja:         Wann?

Wenn nein:    Was ist für die Nichtdurchführung der Maßnahme verantwortlich?

                       Wann soll die Ausbesserung des Brückengeländers durchgeführt werden?      




Hier die Antwort auf die Anfrage – Eine gute Gelegenheit, sich selbst eine Meinung zu bilden:

Nach oben scrollen