Brückengeländer Gefahr für Kinder

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  stelle ich folgenden Antrag:

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit des Geländers der Brücke (Verlängerung Obermühlenweg zur L3271) für Fußgänger hergestellt werden kann.
  2. Falls eine Gefahrenlage festgestellt wird, wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung ist zu unterrichten.
  4. Eventuelle Kosten sind im Haushalt 2024 anzusetzen.

Begründung:

Die Brücke wird maßgeblich von Fußgängern genutzt, um aus dem Oberdorf zum Sportplatz zu kommen. Darunter sind vermehrt Kindergruppen mit kleineren Kindern, die gern den Lauf der Gründau beobachten. Der Abstand der Stäbe des Brückengeländers der Brücke ist sehr groß. Die Gefahr besteht, dass kleine Kinder durch die vorhandenen Lücken durchfallen können.

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