Der Magistrat wird beauftragt allen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung die Kommentare zur HGO (Hessische Gemeindeordnung) zur Verfügung zu stellen. Diese gibt es als Loseblattausgabe in einem Ordner.
Begründung:
Für die Arbeit in den Fraktionen sind diese Kommentare eine nützliche Hilfe.
