Transparenz für Stadtverordnete

Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird um einen neuen Paragraph erweitert:

(§neu)    „Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zum 31.03. und 30.09. schriftlich über die Ausführungen der Stadtverordnetenbeschlüsse in der Reihenfolge der Beschlüsse:“

Begründung

In den Parteien herrscht häufig Unkenntnis über die Bearbeitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung durch Magistrat und Verwaltung. Die Freien Wähler möchten mit der Rückmeldungsverpflichtung für die Stadtverordneten eine  kontinuierliche Transparenz über die Bearbeitung der Beschlüsse herstellen.

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