Erhöhung der Sitze im ehrenamtlichen Magistrat

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Hauptsatzung in § 4 Abs 2 dahingehend zu ändern, dass die Anzahl der Stadträtinnen und Stadträte auf 10 festgesetzt wird, wovon der 1. Stadtrat hauptamtlich und daneben neun ehrenamtliche Stadträtinnen/Stadträten sein sollen.

Die Besetzung der ehrenamtlichen Sitze erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und die Verteilung wird bei Vorliegen keines einheitlichen Wahlvorschlags nach dem Verfahren Hare Niemeyer durchgeführt.

Begründung

Erfolgt in der Sitzung

Finanzielle Auswirkungen

Magistrat Pauschale 51,00 € x 12 Monate = 612,00 €/Jahr plus 15,00 € Sitzungsgeld pro weiteres Mitglied (3x)

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