Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Hauptsatzung in § 4 Abs 2 dahingehend zu ändern, dass die Anzahl der Stadträtinnen und Stadträte auf 10 festgesetzt wird, wovon der 1. Stadtrat hauptamtlich und daneben neun ehrenamtliche Stadträtinnen/Stadträten sein sollen.
Die Besetzung der ehrenamtlichen Sitze erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und die Verteilung wird bei Vorliegen keines einheitlichen Wahlvorschlags nach dem Verfahren Hare Niemeyer durchgeführt.
Begründung
Erfolgt in der Sitzung
Finanzielle Auswirkungen
Magistrat Pauschale 51,00 € x 12 Monate = 612,00 €/Jahr plus 15,00 € Sitzungsgeld pro weiteres Mitglied (3x)
