Änderungsantrag zur Hebesatzung

Beschlussvorschlag

Die Steuersätze für die städtischen Steuern werden durch die Hebesatzung für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer
  • für land- und forstwirtschaftliche Betriebe            

(Grundsteuer A) auf                                                                     510 v. H.

  • für Grundstücke

(Grundsteuer B)                                                                            510 v. H.

  • Gewerbesteuer                                                                                   425 v. H.

Begründung

Die vorgeschlagenen Änderungen der Steuersätze für die städtischen Steuern für das Haushaltsjahr 2023 versucht die Ungleichgewichtung zwischen Grundsteuern und Gewerbesteuer ein wenig auszugleichen.

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